„Diese Milchgesichter sind brutale Räuber“
Rüge für Boulevardblatt wegen Vorverurteilung dreier Jugendlicher
„Diese Milchgesichter sind brutale Räuber“: Unter dieser Schlagzeile berichtet eine Boulevardzeitung online über die Fahndung nach zwei Jungen und einem Mädchen wegen Raubes und Körperverletzungen. Die Redaktion zeigt identifizierbare Fotos der drei. Die Polizei schätzt das Alter der Jungen auf maximal 15, das Mädchen sei höchstens 17 Jahre alt. - Der Beschwerdeführer sieht einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Die tatverdächtigen Kinder würden durch die Überschrift als verurteilte Straftäter dargestellt. - Die Zeitung beruft sich auf einen Fahndungsaufruf von Polizei und Staatsanwaltschaft. Den Jugendlichen (nicht Kindern) würden mehrere Straftaten und Verbrechen an verschiedenen Tatorten vorgeworfen. Raub und Körperverletzung seien mit der Ausübung von Gewalt verbunden. Dies rechtfertige die Bezeichnung „brutal“. Selbstverständlich habe der Verfasser vor der Veröffentlichung bei den Behörden nachgefragt. Sie hätten versichert, dass die Taten eine erhebliche Schwere hätten. Dafür spreche auch, dass es überhaupt zu einer Öffentlichkeitsfahndung kam, denn dafür bestünden besondere rechtliche Anforderungen, gerade bei Jugendlichen. Nach der Rücknahme der Fahndung habe die Redaktion die Bilder sofort verpixelt. Die Jugendlichen seien auch nicht vorverurteilt worden, denn es sei durchweg der Konjunktiv verwendet worden („sie sollen gefährliche Gewalttäter sein“, „2022 sollen sie (...) zugeschlagen haben“). Dadurch und durch die Tatsache der Fahndung werde dem objektiven Durchschnittsleser unmissverständlich vermittelt, dass die Jugendlichen noch nicht rechtskräftig verurteilt seien.