Entscheidungen finden

„Artikel hätte nicht erscheinen dürfen“

Zeitschrift berichtet von einer angeblich heimlichen Tochter Dianas

Eine Zeitschrift, die sich dem Generalthema Freizeit verschrieben hat, veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Prinzessin Diana – sie hatte eine heimliche Tochter“. Im ausführlichen Bericht wird auch ein Bild der angeblichen Tochter gezeigt. Ein Leser der Zeitschrift kritisiert Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Die Zeitschrift schreibe, ein Arzt habe Prinzessin Diana nach einer gynäkologischen Untersuchung einen Embryo „geklaut“, ihn seiner eigenen Frau eingepflanzt und dann heimlich das Kind aufgezogen. Ans Licht gekommen sei dies jetzt durch das US-Magazin „Globe“, das einen entsprechenden Artikel schon im Jahr 2012 veröffentlicht habe. Das Magazin habe schon damals klargestellt, dass die Geschichte aus einem fiktiven Roman stamme. Der Autor des nunmehr kritisierten Artikels verschweige dies. Zu dem Bild der vermeintlichen Tochter habe das US-Magazin schon damals geschrieben, dass es sich dabei um eine Fotomontage handele. Der Beschwerdeführer: Der Artikel erwecke den Eindruck, es sei ein echtes Fot der echten heimlichen Tochter von Charles und Diana. Der Chefredakteur der Zeitschrift reagiert auf die Beschwerde mit einer Entschuldigung. Der Artikel hätte nicht erscheinen dürfen. Es habe keinen Anlass zu der Annahme gegeben, dass es sich um einen fiktiven Stoff handeln könnte. In der Redaktion habe das Vertrauen geherrscht, dass jede Kollegin und jeder Kollege für ihren bzw. seinen Bereich die Einhaltung grundlegender Sorgfaltsanforderungen gewährleistet. Deshalb habe kein anderer Redakteur, insbesondere kein Vorgesetzter, die ursprüngliche Geschichte selbst noch einmal überprüft. Das sei ein Fehler gewesen. Aber gerade in Zeiten schrumpfender Personalstärke sei ein „Gegencheck“ nicht flächendeckend möglich. Die Redaktion habe entschieden, den Fehler den Leserinnen und Lesern gegenüber transparent zu machen.