Ließen sich Wale und Delfine „vergrämen“?
Streit um die Wirksamkeit von Warnsystem vor den Färöer-Inseln
Unter der Überschrift „Blutiger Walfang auf den Färöer-Inseln“ berichtet eine Zeitschrift online über die alljährliche Jagd auf Grindwale. Unter anderem heißt es, im Jahr 2013 seien insgesamt 1104 Grindwale und 430 Weißseitendelfine bei zwölf Treibjagden verendet. Im letzten Jahr hätten Tierschützer von ProWal und Delfinschutzforum das Töten weitgehend verhindern können, indem sie in den Fjorden der Färöer Inseln akustische Pinger – auch Vergrämer genannt - platziert hätten. Auch Mitglieder von Sea Shepherd hätten vor den Buchten patroulliert. In diesem Jahr sei das nicht gelungen, so dass die Waljagd nun ungehindert weitergehe. Ein Leser der Zeitschrift moniert die Behauptung, durch die Pinger-Aktion seien weniger Tiere getötet worden. Der Sinn dieser Aktionen werde allgemein angezweifelt und sei durch niemanden bestätigt. Dennoch würden sie von der Autorin ohne Kennzeichnung als „unbestätigt“ oder „vermutlich“ als Tatsache geschildert. Der Beschwerdeführer teilt mit, 2010 und 2013 habe es Pinger-Aktionen gegeben. In diesen Jahren sei die Zahl der getöteten Tiere extrem hoch gewesen. Der Beschwerdeführer kritisiert auch, dass die Zeitschrift ihre Kommentarlinie gelöscht habe. So sei eine weitere Kommentierung verhindert worden, nachdem kritische Nutzer Zweifel an der von der Journalistin aufgestellten Tatsachenbehauptung geäußert hätten. Der Chefredakteur der Zeitschrift hält die Berichterstattung für korrekt. Die Autorin habe gründlich recherchiert und ihren Artikel auf mehrere Quellen gestützt. Der Beschwerdeführer und der Geschäftsführer des Wal- und Delfinschutz-Forums lägen seit Jahren im Streit. Sie trügen ihren Zwist in den Kommentarfeldern von Online-Zeitungen und sozialen Medien aus. Die Redaktion habe die Kontrahenten gebeten, bei der Sache zu bleiben. Da diese Aufforderung ohne Resonanz geblieben sei, habe man die Kommentarfunktion für diesen Artikel deaktiviert. Auch die Autorin weist die Vorwürfe zurück. Die Beschwerde sei Ergebnis einer Privatfehde. Ihr Artikel beruhe auf mehreren Quellen, die im Text genannt seien.