Zeitschrift lobt eine „Wunderheilerin“
Frau soll eine Krebserkrankung durch Handauflegen gelindert haben
Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift „Ingrid B. aus Südtirol: ´Frau Bleile hält meine Metastasen in Schach!´“ über eine Krebspatientin, die nach einer Chemotherapie verbliebene Metastasen von einer Wunderheilerin behandeln lässt. Nach jeder Behandlung seien die Metastasen kleiner geworden oder sogar ganz verschwunden. Die Zeitschrift gibt in einem Infokasten den Hinweis, dass man bei jeder Erkrankung immer zuerst einen Arzt seines Vertrauens konsultieren sollte, bevor man sich zu einer spirituellen Behandlung entschließe. Im zweiten Infokasten unter der Überschrift „Info: Waltraud Bleile“ heißt es: „Wenn auch Sie sich Hilfe wünschen, freut sich Waltraud Bleile auf Ihren Anruf.“ Der Infokasten enthält die Telefonnummer der „Wunderheilerin“ sowie den Hinweis auf ein Taschenbuch über sie, das man bei Amazon bestellen könne. Ein Leser der Zeitschrift kritisiert, der Artikel suggeriere, dass eine Frau nur durch Handauflegen Krebs lindern könne. Dies verstoße gegen das Kodex-Gebot einer angemessenen Medizinberichterstattung. Im Inhalt eines der Info-Kästen sieht der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen das Gebot der Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten. Die Autorin des Beitrages nimmt Stellung. Den Vorwurf, ihr Artikel suggeriere, dass eine Frau durch Handauflegen Krebs lindern könne, weist sie zurück. Dies sei dem Artikel mit keinem Satz zu entnehmen. Zudem verstehe man unter „Linderung“, dass man die Auswirkungen einer Erkrankung so beeinflusst, dass man sie nicht mehr als so schlimm empfindet bzw. diese Auswirkungen anders wahrnimmt. Dies könne durch Placebo, alternative Mittel, persönliche Zuwendung, Massagen etc. geschehen, aber eben auch durch Handauflegen geschehen. Die Autorin teilt mit, sie schreibe an keiner Stelle, dass Krebs geheilt werden könne, noch dass die beschriebene Frau jetzt geheilt sei.