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Wohnungsfotos ohne Informationswert

Letzte handschriftliche Notiz von Andreas Lubitz lag im Mülleimer

Gedruckt und online berichtet eine Boulevardzeitung unter der Überschrift „Letzte Notiz enthüllt!“ von den Ergebnissen der Durchsuchung des Hauses von Andreas Lubitz. Dieser hatte als Co-Pilot einer Germanwings-Maschine das Flugzeug mit 150 Menschen an Bord absichtlich abstürzen lassen. Laut der Zeitung fanden die Ermittler die mutmaßlich letzte handschriftliche Notiz von Lubitz in einem Mülleimer. Dabei ging es wohl um Gedanken, die Lubitz bis zum Sonntag vor dem Absturz (einem Dienstag) habe klären wollen. Diese Gedanken hätten um seinen Gesundheitszustand und seine psychische Verfassung gekreist. Dem Bericht beigestellt sind Fotos aus Lubitz´ Wohnung, ein Faksimile der aufgefundenen Notiz sowie Bilder der Medikamentenpackungen und eines Krankenscheins. Auch dieser habe zerrissen in dem Abfalleimer gelegen. Drei Leser der Zeitung kritisieren die Berichterstattung und hier vor allem die Fotos aus der Wohnung von Lubitz. Diese bedienten lediglich voyeuristische Gelüste und hätten keinerlei Informationswert. Alle Fotos stammten aus der staatsanwaltlichen Ermittlungsakte. Die Zeitung verstoße mit der Veröffentlichung gegen die Persönlichkeitsrechte von Andreas Lubitz und seiner Familie. Die Beschwerdeführer kritisieren zudem eine Verletzung der Ziffer 4 des Presskodex, da die Akte öffentlich nicht zugänglich sei. Sie gehen davon aus, dass die Redaktion sich die Unterlagen unrechtmäßig beschafft habe. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist die Beschwerde zurück. Sie hält die Berichterstattung wegen des hohen öffentlichen Informationsinteresses für gerechtfertigt. Auf den Vorwurf der unrechtmäßigen Beschaffung und Verwendung der Ermittlungsakte und der darin enthaltenen Fotos geht die Rechtsvertretung nicht ein. Insgesamt müsse der Persönlichkeitsschutz von Andreas Lubitz hinter dem öffentlichen Informationsinteresse zurückstehen.