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Zwei junge Männer klauen Pegida-Plakat

Nach dem Versammlungsgesetz nicht als Straftat zu werten

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung verlinkt unter der Überschrift „Eklat bei Pegida-Demo in Nürnberg: Das Netz feiert zwei freche junge Männer“ auf seiner Facebook-Seite einen Artikel auf der eigenen Homepage. Auf Facebook heißt es dazu: „Wenn ihr Pegida-Anhänger mal so richtig nerven wollt, braucht ihr eine ordentliche Portion Mut. Und ihr solltet richtig schnell laufen können!“ Es geht darum, dass zwei junge Männer ein Pegida-Plakat entfernt und damit die Flucht ergriffen hätten. Ein Leser der Zeitung sieht die Richtlinie 11.2 des Pressekodex (Berichterstattung über Gewalttaten) verletzt. Die Zeitung verherrliche – insbesondere im Facebook-Auftritt – eine Straftat. Der Justiziar des Blattes hält diesen Vorwurf für geradezu absurd.