Ärger beim Dreh am Grundstückszaun
Rapper Sido wehrt sich gegen Angriffe einer Zeitung
Gegenstand der Beschwerde sind drei auf der mobilen Internetseite einer Boulevardzeitung verbreitete Beiträge. Diese widmen sich dem Verhalten des Rappers Sido zum Thema Verschwörungstheorien. Ein Beitrag steht unter der Überschrift „Sido greift Kamerateam an“ und der Dachzeile „Verpisst euch, ihr Wichser!“ Zum Bericht gestellt ist Videomaterial. Dieses wurde von der Redaktion in Auftrag gegeben und stammt von einer Reporterin und einem Kameramann. Beide waren am privaten Wohngrundstück des Rappers erschienen und hatten diesen am Grundstückszaun gefilmt und befragt. Während des Drehs war es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Kamerateam und dem Rapper gekommen, das zunächst verbal geführt wurde. Dann griff Sido nach dem Mikrofon des Kamerateams und beschädigte dieses. Einen Tag später veröffentlichte die Zeitung einen weitgehend inhaltsgleichen Beitrag unter der Schlagzeile „So wurden wir sexuell belästigt“. Wenige Tage später beringt die Zeitung einen weiteren Beitrag unter der Überschrift „Impfgegner, Reichsbürger, Weltverschwörer – Die gefährliche Allianz der Corona-Hetze“. Beschwerdeführer ist der anwaltlich vertretene Rapper Sido. Das Kamerateam der Zeitung sei an seinem Anwesen aufgetaucht und habe Grundstück und Wohnhaus gefilmt. Er habe das Team höflich und unter Hinweis auf seine Familie aufgefordert, die Filmaufnahmen zu unterlassen. Die Leute von der Zeitung hätten diesen und einen weiteren Hinweis ignoriert. Er – Sido – habe nach dem Mikrofon des Kameramanns gegriffen und dieses dabei beschädigt. Erst dann habe das Team seine Filmaufnahmen beendet. Sido wehrt sich auch gegen das Zitat „Verpisst euch, ihr Wichser!“. Er habe sich nicht so geäußert. Er teilt mit, dass er den Verlag wegen des Beitrages habe abmahnen lassen. Dieser habe teilweise eine Unterlassungserklärung abgegeben. Wegen weiterer rechtswidriger Inhalte habe er eine einstweilige Verfügung beantragt, die vom zuständigen Landgericht auch erlassen worden sei. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Nach seiner Auffassung grenze die Beschwerde an Unverschämtheit. Der Beschwerdeführer trete die Pressefreiheit mit Füßen. Der Rapper habe in höchstem Maße unethisch gehandelt, indem er ein Kamerateam der Zeitung auf offener Straße angegriffen, beschimpft und beleidigt habe.