Ausbrechen wird Patienten leicht gemacht
Zeitung diskriminiert nicht alle psychisch erkrankten Menschen
Eine Großstadtzeitung berichtet unter der Überschrift „Flucht aus der Klinik: Psychisch kranker Straftäter bedroht seine Eltern“ über zwei Ausbrüche aus einer Klinik. Die Redaktion zitiert einen FDP-Abgeordneten mit den Worten: „Viele unberechenbare Patienten dort haben selbst einen Transponder, um die Magnettüren zu öffnen. Das führt so weit, dass gefährliche Leute plötzlich draußen rumlaufen.“ Im Artikel werden die beiden Ausbrüche beschrieben. Die Redaktion berichtet, Beamte müssten andauernd ausrücken, um geflohene Patienten einzufangen. Wie viele gefährliche psychisch Kranke in der Stadt unterwegs seien, könne nur gemutmaßt werden. Zwei Leser der Zeitung kritisieren, dass durch den Artikel psychisch Kranke stigmatisiert würden. Sie würden von der Redaktion als Straftäter dargestellt. Ein Beschwerdeführer moniert zudem, es würden Lügen gestreut. So habe natürlich kein Patient einen Transponder, um die Türen der geschlossenen Stationen zu öffnen. Nach Darstellung der Rechtsabteilung der Zeitung ist eine Stigmatisierung psychisch Erkrankter nicht Haupttenor des Artikels. Vielmehr befasse sich der Autor mit einem Ausbruch aus einer psychiatrischen Klinik. Ihm gehe es auch um die grundsätzliche Sicherheitsfrage. Beides seien Themen von erheblichem öffentlichem Interesse. Es werde nicht der Eindruck erweckt, dass alle psychisch Kranken gefährlich und straffällig seien, Der Schutz der Persönlichkeit, der Ehre sowie die weiteren Grundsätze des Kodex würden gewahrt.