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Missverständlicher Anreißer

Amoklauf oder Übung des Spezialeinsatzkommandos, das ist die Frage

Eine Regionalzeitung berichtet online über einen „Großeinsatz mit SEK“. Der Anreißer führt zu einem Artikel auf der Website der Zeitung, in dem mitgeteilt wird, dass es sich bei dem Einsatz um eine Großübung der Polizei gehandelt habe. Ein Leser des Blattes kritisiert die Abfassung des Teasers. Aus ihm gehe nicht hervor, dass es sich bei dem Einsatz um eine Übung gehandelt habe. Das erfahre man erst auf der Website der Zeitung. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung verweist auf eine Formulierung im Teaser. Dort heißt es: „Schwer geschützt wie bei einem Amoklauf“. Und weiter im Zitat: „Eine lebensbedrohliche Einsatzlage: So heißt es im Behördendeutsch, wenn Polizei und andere Einsatzkräfte zu einem Amoklauf ausrücken müssen.“ Damit werde für den aufmerksamen Leser deutlich, dass in dem Teaser nicht von einem aktuellen Amoklauf oder ähnlichem die Rede sei. Der Beschwerdeführer – so der stellvertretende Chefredakteur weiter – habe der Redaktion „Oberflächlichkeit“ bei der Formulierung des Teasers vorgeworfen. Da im Text von einer Übung die Rede sei, liege jedoch kein Fehler vor.