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„Mohrenkopfschleudermaschine“

Regionalzeitung: „Lustiges Wurfgeschoss“ sorgt für eine „Mordsgaudi“

Eine Regionalzeitung berichtet online über eine „Mohrenkopfschleudermaschine“ in der Fußgängerzone einer Kleinstadt im Verbreitungsgebiet der Zeitung. Das „lustige Wurfgeschoss“ habe für eine „Mordsgaudi“ gesorgt. Ein Leser der Zeitung sieht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Ziffer 12 des Pressekodex. Schon die Überschrift – sie besteht aus dem Wort Mohrenkopfschleudermaschine – sei rassistisch und diskriminierend. Viermal sei das Wort im Bericht zu lesen. Die Redaktion habe es versäumt, das Wort „Mohrenkopf“ durch die gängigen Bezeichnungen „Schokokuss“ oder „Schaumkuss“ zu ersetzen, wie es jeder Bäcker tue und wie es auch im Handel üblich sei. Der Chefredakteur der Zeitung bedauert die Verwendung des Begriffs. Die Bezeichnung Mohrenkopfschleudermaschine stamme vom Veranstalter. Die Redaktion hätte dennoch den Begriff in An- und Abführungszeichen setzen müssen. Der gesamte Beitrag sei kein Ruhmesblatt für die Redaktion. Die mehrfache Nennung des unstrittig diskriminierenden Begriffs „Mohrenkopf“ sei überflüssig. Der gesamte Beitrag sei journalistisch eher schwach. Selbstverständlich liege es der Redaktion fern, rassistische oder fremdenfeindliche Begriffe zu verbreiten. Eine klare Einordnung zum Thema könne man der beigefügen Wochenendkolumne entnehmen. Deren Autorin habe die Position der Zeitung zum sensiblen Umgang mit Sprache auf den Punkt gebracht. Alle Redakteure der Zeitung seien mündlich und schriftlich zu mehr sprachlicher Sensibilität ermahnt worden. Der Chefredakteur schreibt weiter, die Autorin des Beitrages sei durch die zuständige Lokalchefin auf die unzureichende Qualität ihres Artikels hingewiesen und aufgefordert worden, künftig an der eigenen sprachlichen Sensibilität zu arbeiten. Mittlerweile habe auch ein klärendes Gespräch mit dem Beschwerdeführer stattgefunden.