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Journalist darf aus privatem Telefonat zu Hauskauf zitieren

Persönliche Erfahrungen können für Artikel genutzt werden, solange Anonymität gewahrt bleibt

In einer Tageszeitungskolumne schreibt ein freier Mitarbeiter über ein Telefonat, das er als Interessent für einen Hauskauf mit einer Inserentin geführt habe. Das Gespräch wird anhand von Zitaten nachgezeichnet. Es geht dabei um die Weigerung der Eigentümerin, das von ihr zum Kauf angebotene sanierungsbedürftige Haus komplett besichtigen zu lassen. Sie wolle dem Interessenten nur den Keller und das Erdgeschoss zeigen, nicht aber das Obergeschoss, denn: „Das ist alles zu privat.“ Der Ehemann der Eigentümerin beschwert sich darüber, dass der Journalist sich als Interessent ausgegeben habe, aber offenbar lediglich die Eigentümerfamilie diffamieren wolle. Er habe drei sehr „sonderbare“ und unfreundliche Telefonate geführt. Augenscheinlich habe er den letzten Anruf mitgeschnitten, denn er habe daraus in seinem Artikel zitiert. Bei einem weiteren Telefonat, diesmal mit dem Ehemann und späteren Beschwerdeführer, habe dieser erfahren, dass der Journalist gar kein Haus suche. Der Chefredakteur entgegnet, die Kontaktaufnahme zwischen dem freien Mitarbeiter und der Verkäuferfamilie sei weder im Auftrag noch mit Wissen der Redaktion zustande gekommen.