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Eine Tat von unberechenbaren Trinkern?

Hundebesitzer hetzen angeblich ihre Tiere auf Asylbewerber

Unter der Überschrift „Idylle voller Suff und Schläge“ berichtet eine Regionalzeitung online über einen rassistisch motivierten Übergriff. Es geht im Bericht über die zufällige Begegnung des Autors mit Männern aus Eritrea. Angeblich hätten Besitzer von Hunden ihre Tiere auf die Männer gehetzt. Kurz darauf rudert die Redaktion zurück. Jetzt lautet die Überschrift eines weiteren Artikels „Hunde vielleicht doch nicht gehetzt“. Der Beschwerdeführer meldet sich zu diesem Fall im Namen der Landesweiten Opferberatung Beistand und Information für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern (LOBBI) und nimmt Stellung zu dem Artikel „Idylle voller Suff und Schläge“. Er schildert den Sachverhalt wie folgt: Es sei zu einem Angriff auf zwei Asylbewerber gekommen. Diese seien mit Fahrrädern auf dem Heimweg gewesen, als Hunde auf sie gehetzt worden seien. Diese hätten gebellt, aber nicht gebissen. Ihre Besitzer hätten rassistische Beleidigungen ausgestoßen und zugeschlagen. Darauf hätten die Opfer die Flucht ergriffen und die Polizei verständigt. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass der zufällig anwesende Journalist sich gegenüber den Opfern nicht als solcher zu erkennen gegeben habe. Er habe sie auch nicht um deren Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Namen und Fotos gebeten. Zwischenzeitlich seien die beiden Betroffenen vom Staatsschutz vernommen worden. Eine Kollegin von LOBBI habe sie begleitet. Der Redakteur berichtet, dass es mit den Personen, die sich regelmäßig am Schauplatz des Geschehens aufhielten und ihre Hunde frei laufen ließen, immer wieder Probleme gebe. Sie seien sehr aggressiv, vor allem dann, wenn sie alkoholisiert seien. Ob die Hunde auf die Asylbewerber gehetzt worden seien, sei unklar, so die Redaktion. Wahrscheinlicher sei es, dass die Hunde einfach losgerannt seien und den Männern nachstellten, aber nicht explizit auf die beiden Männer gehetzt worden seien. Diese Frage sei in dem kritisierten Beitrag ausdrücklich offengelassen worden. Die Redaktion vermag nach alledem nicht zu erkennen, weshalb ihre Berichterstattung gegen presseethische Grundsätze verstoße.