Ukraine-Spendengelder zweckentfremdet?
Eine Tageszeitung berichtet zweimal über Vorwürfe gegen den Gründer und langjährigen Chefredakteur eines populärwissenschaftlichen Magazins: Er soll möglicherweise Spendengelder zweckwidrig verwendet haben. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte er angekündigt, ein Redaktionsteam mit ukrainischen Journalistinnen und Journalisten aufzubauen, die teils in der Ukraine, teils am Sitz des Magazins arbeiten sollten. Im ersten der beiden beanstandeten Zeitungsberichte ist von 20 ukrainischen Kollegen die Rede. Parallel dazu habe das Magazin eine große Spendenaktion gestartet. Der Chefredakteur habe dazu auf Twitter geschrieben: „Ihr spendet 190.000 €, wir zahlen erste Gehälter in die Ukraine“. Bereits in der ersten Woche sei diese Summe eingegangen, inzwischen seien es 310.000 Euro. Inzwischen aber hätten die ehemalige Leiterin der neuen Ukraine-Redaktion und einer ihrer Kollegen schwere Vorwürfe erhoben: Gegenüber einem Medienmagazin hätten sie berichtet, dem Chefredakteur sei es nur um Eigen-PR gegangen. Er habe lediglich die Illusion einer Hilfsorganisation für ukrainische Journalisten geschaffen. Gehälter seien ausgeblieben, Artikel ukrainischer Kollegen seien nicht veröffentlicht worden, dann habe es Kündigungen gegeben. Statt behaupteter 41.000 Euro seien in keinem Monat mehr als 20.000 Euro für Gehälter und Honorare in die Ukraine-Redaktion geflossen. Es hätten auch nicht so viele Journalisten dort mit Verträgen gearbeitet, wie vom Magazin behauptet. „Ich glaube, er hat uns benutzt, um Geld zu sammeln“, so der Vorwurf der Ukrainerin. Die gesammelten Gelder könnten in den Bau einer geplanten Journalistenschule des Magazins geflossen sein. Jedenfalls seien 55.000 Euro der Ukraine-Spenden für ein Geflüchtetenheim ausgegeben worden, das das Magazin in einem Trakt im Erdgeschoss der geplanten Journalistenschule errichtet habe. Der beschuldigte Magazinchef habe die Vorwürfe inzwischen zurückgewiesen, aber bekanntgegeben, dass er die operative Geschäftsführung und die Chefredaktion abgeben werde. Am Folgetag schreibt die Tageszeitung, dass dem Magazin nun „Ärger mit Behörden und Spendern“ drohe. Ein Rechtsanwalt wird mit den Worten zitiert, dass der Tatbestand des Betruges und der Untreue denkbar sei, falls die Spenden tatsächlich nicht für den ursprünglich angegebenen Zweck verwendet worden seien. Auch zivilrechtliche Forderungen seien möglich. Bei der Staatsanwaltschaft, so die Zeitung weiter, lägen jedoch keine Anzeigen vor. Für Ermittlungen von Amts wegen seien die Hinweise zu unkonkret. Beschwerdeführer ist der zurückgetretene Magazin-Chefredakteur. Er sieht in den Berichten Verstöße gegen die Wahrhaftigkeit und die Sorgfaltspflicht. Darin werde der falsche Verdacht erweckt, Spenden für die ukrainischen Journalisten seien zur Finanzierung der von ihm geplanten Journalistenschule zweckentfremdet worden. Die Redaktion habe ihm nur wenige Stunden Zeit für eine Stellungnahme gegeben. Statt auf seine Antwort zu warten, habe sie den ersten der beiden Artikel veröffentlicht und die ungeprüften Behauptungen von zwei ukrainischen Journalisten übernommen. Die beiden seien die einzigen von 40 Mitarbeitern des Projekts, die derartige Vorwürfe erheben würden. In dem Folgeartikel heiße es: „Womöglich können Spender ihr Geld zurückfordern“; auch von möglichen strafrechtlichen Ermittlungen sei die Rede. All dies sei jedoch frei erfunden, kein einziger Spender habe sein Geld zurückverlangt. Auch drohten keine strafrechtlichen Ermittlungen. Die Berichterstattung sei eine Kampagne. Die Zeitung habe keine Quellen oder Beweise liefern können. - Inzwischen hat der Magazinchef gegen die Zeitung eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach darf sie nicht behaupten, dass das Magazin in keinem Monat mehr als 20.000 Euro für Gehälter und Honorare für das Ukraine-Projekt ausgegeben habe, und sie darf nicht den Verdacht erwecken, dass Spenden in den Bau der geplanten Journalistenschule geflossen seien. Die Zeitung spricht von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung.