Bilder verletzen den Opferschutz
Boulevardzeitung veröffentlicht Fotos nach einem Familiendrama
Eine Boulevardzeitung berichtet online über ein Familiendrama in Nordrhein-Westfalen. Eine Großmutter habe die Leichen ihrer Tochter und ihrer beiden Enkelinnen gefunden. Die 36-jährige Ina B. habe ihre Kinder und dann sich selbst umgebracht, heißt es in dem Artikel. Fotos von Mutter und Kindern illustrieren den Bericht. Als Quelle für die Fotos wird „Privat“ vermerkt. Ein anonymer Beschwerdeführer kritisiert, dass die Zeitung gedruckt und online Fotos des nicht-öffentlichen Facebook-Profils der Verstorbenen veröffentlicht habe. Nach Rücksprache mit dem Ehemann von Ina B. habe der Beschwerdeführer bei der Redaktion erwirkt, dass die Bilder der Kinder aus dem Internet genommen wurden. Dies sei jedoch nicht vollständig gemacht worden, da im späteren Verlauf des Tages weiterhin Bilder im Internet zu finden gewesen seien. Nach einem weiteren Anruf bei der Redaktion seien dann auch diese gelöscht worden. Es sei pietätlos und für die Angehörigen schwer erträglich, diese Bilder zu sehen. Der Beschwerdeführer sieht einen Verstoß gegen den Opferschutz. Die Online-Ausgabe der Zeitung habe kurz nach der Tragödie zunächst auch die richtigen Vornamen plus Initial des Nachnamens der betroffenen Personen veröffentlicht und diese später ausgetauscht. Die Chefredaktion hält in ihrer Stellungnahme an der in derartigen Fällen regelmäßig vertretenen Auffassung fest, dass die Öffentlichkeit bei Kapitalverbrechen ein besonderes Interesse daran habe, von den Medien umfassend – also durchaus unter Einbeziehung von Einzelschicksalen und dann auch personalisierend – informiert zu werden. Dies gelte in diesem Fall umso mehr, als die Tötung der eigenen beiden Kinder mit anschließendem Selbstmord in ihrer Art und Dimension außergewöhnlich sei. Im Übrigen habe die Redaktion bereits am Tag der Erstveröffentlichung trotz Bestehens eines überwiegenden öffentlichen Interesses im Sinne des Pressekodex freiwillig das Foto der Täterin entfernt und die abgekürzten Namen aller Beteiligten noch weiter anonymisiert.