Wieviel Wasser hatte die Feuerwehr im Tank?
Berichterstattung der Zeitung wurde zurückgewiesen
Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Wenn ein Lebenswerk verbrannt ist“. Dabei geht es um den Brand eines „Cinemamobiles“, eines in einen Lkw integrierten Kinos im Sommer 2021. Grundlage der Berichterstattung sind die Schilderungen des Eigentümers des Fahrzeuges. Die Redaktion schreibt, die Feuerwehr hätte den Aufbau des Lkw retten können, wenn sie genügend Löschwasser im Trank gehabt hätte. Aber der sei so gut wie leer gewesen. Ein Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr, die die ersten Löschmaßnahmen vorgenommen hatte, teilt mit, dass man in zwei Fahrzeugen insgesamt 3600 Liter Wasser dabeigehabt habe, die sofort bzw. wenige Minuten später eingesetzt worden seien. Die Behauptung, man sei ohne Wasser ausgerückt, sei daher unhaltbar. Die Redaktion – so der Feuerwehrmann weiter – habe die Wehr zu dem Vorgang nicht befragt. Der zuständige Redakteur habe sich dafür entschuldigt und den Online-Artikel geändert. Für die Printausgabe habe er eine Richtigstellung veranlasst. Die Chefredaktion lässt den zuständigen Redakteur auf die Beschwerde antworten. Dieser räumt ein, dass er die kritisierte Aussage des Eigentümers des Fahrzeuges veröffentlicht habe, ohne bei der Feuerwehr nachgefragt zu haben. Parallel dazu habe die Redaktion den Online-Beitrag geändert und die beanstandete Passage korrigiert. Gleichzeitig habe man in der Printausgabe den Löschvorgang so beschrieben, wie ihn der Beschwerdeführer geschildert habe. Der Redakteur stellt fest, die Zeitung habe alles getan, um den Fehler in der Berichterstattung zu korrigieren.