Leser fühlt sich wie im Mittelalter
Angeklagte wird im Gerichtsverfahren auch als „Hexe“ bezeichnet
„Wir haben sehr viele schimmlige Sachen gegessen“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über einen Mordprozess, der in einer hessischen Stadt stattfindet. Sylvia D. wird vorgeworfen, vor mehr als 30 Jahren ihren Pflegesohn misshandelt und getötet zu haben. Der Beitrag ist mit einem unverpixelten Foto von Sylvia D. bebildert. Im Bericht wird die Frau unter anderem auch als“ Hexe“ bezeichnet. Darin sieht ein Leser der Zeitung eine Verletzung der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Pressekodex. Man fühle sich ins Mittelalter zurückversetzt, als man einen Sündenbock für Missstände benötigte. Sylvia D. sei auf dem Foto eindeutig zu erkennen. Das verletze ihre Persönlichkeitsrechte. Frau D. sei weder in der Öffentlichkeit bekannt, noch suche sie diese. Auch sei die Tat nicht in der Öffentlichkeit geschehen. Der Beschwerdeführer vermag nicht zu erkennen, wo ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit den Schutz der Persönlichkeit überwiegen sollte. Besonders verwerflich sei die Veröffentlichung des Fotos in Kombination mit der Bezeichnung „Hexe“. Die Rechtsabteilung der Zeitung sieht keinen Grund, warum der bewertende Begriff „Hexe“ und die unverpixelte Abbildung von Sylvia D. im Gerichtssaal presseethisch zu beanstanden seien. Im Beitrag solle darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Angeklagte eine Kultistin mit eigener Anhängerschaft sei. So sei Sylvia D. im laufenden Prozess von Sektenaussteigern schwer belastet worden. Es sei beispielsweise immer noch unklar, was der innerhalb ihrer Sekte zur Bezeichnung eines Menschen verwendete Ausdruck „Schwarze Katze“ bedeute. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den wertenden Charakter der Bezeichnung „Hexe“ sei ein Verstoß gegen presseethische Grundsätze nicht gegeben. Resümee der Stellungnahme der Rechtsabteilung: Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch darauf, sich einen Eindruck von der in öffentlicher Hauptverhandlung vor Gericht stehenden Angeklagten auch visuell personalisiert verschaffen zu können.