Ziviler Ungehorsam gegen Abschiebungen
Überregionale Zeitung verstößt nicht gegen berufsethische Prinzipien
Eine überregionale Tageszeitung berichtet online über mögliche Formen zivilen Ungehorsams. Anlass ist ein Video-Livestream, der zeigt, wie eine junge Schwedin die Abschiebung eines Mannes nach Afghanistan im Flugzeug gestoppt hatte. Im Vorspann des Berichts heißt es: „Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr, und die Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen!“ Der Artikel informiert darüber, wie Abschiebungen per Flugzeug bzw. im Vorfeld des Fluges verhindert werden können, und über mögliches Verhalten bei beobachteten offensichtlichen Ausweiskontrollen von Menschen aufgrund äußerer Merkmale. Neun Leser der Zeitung wenden sich gegen die Berichterstattung und hier besonders gegen eine Anleitung zur Verhinderung von Abschiebungen. Der Artikel rufe aktiv zum zivilen Ungehorsam auf. Er gebe konkrete Anleitungen, um die Durchsetzung geltenden Rechts zu verhindern. Sie warne zwar vor möglichen Konsequenzen, rufe aber dennoch dazu auf. Die Autorin nimmt zu den Beschwerden Stellung. Aus ihrer Sicht stellt der Artikel keinen Verstoß gegen geltende Gesetze oder presseethische Grundsätze dar. Ihr Text sei ein zugespitzter Beitrag zur öffentlichen Diskussion um Möglichkeiten und Grenzen des zivilen Ungehorsams. Eine konkrete Aufforderung zu Straftaten finde sich darin nicht. In der Diskussion um die Frage, inwiefern es im Fall von Abschiebungen legitim sei, wenn einzelne Bürger sich gegen staatliche Maßnahmen stellen, hätten sie und ihre Zeitung mit diesem Artikel Stellung bezogen.