Wer ist Jurist und wer nicht?
Berufliche Ausbildung von Annalena Baerbock im Faktencheck
In einem Beitrag, den ein Redaktionsnetzwerk veröffentlicht, geht es unter der Überschrift „Debatte um die Studienleistungen von Annalena Baerbock – das sind die Fakten“ um den beruflichen Werdegang der Politikerin. Im Netz würden falsche Behauptungen verbreitet und Fragen gestellt. Diese unterzieht die Redaktion einem Faktencheck. Unter anderem heißt es im Beitrag: „Ist Annalena Baerbock eine Juristin? Nein. Jura hat sie im Nebenfach studiert. (…) Baerbock hat Politikwissenschaften im Hauptfach und dann den britischen Masterstudiengang in ´Publik International Law´ (absolviert). ´Volljuristen´ müssen in Deutschland aber zwei Staatsexamen nachweisen.“ Ein Nutzer des Netzwerks vermutet Verstöße gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (Sorgfalt) des Pressekodex. Der Artikel treffe die Aussage, dass man in Deutschland mit einem „Master of Laws“ nicht als „Jurist“ oder „Juristin“ bezeichnet werden dürfe, obwohl die Bezeichnung Juristin/Jurist keine geschützte Berufsbezeichnung sei. Damit sei die Schlussfolgerung „nein“ auf die Frage „Ist Annalena Baerbock eine Juristin?“ falsch. Es handele sich nicht um einen akademischen Titel. Die Bezeichnung „Jurist“ werde mit der umgangssprachlichen Bezeichnung „Volljurist“ durcheinandergeworfen. Der Geschäftsführer des Netzwerks nimmt zu der Beschwerde Stellung. Die Bezeichnung „Juristin“ oder „Jurist“ werde umgangssprachlich als Oberbegriff für Personen verwendet, die einen klassischen juristischen Beruf wie Anwalt, Staatsanwalt oder Richter ausübten bzw. die Qualifikation dafür hätten. Frau Baerbock bezeichne sich selbst nicht als „Juristin“, sondern als „Völkerrechtlerin“, da ihr die Qualifikation für die Ausübung eines klassischen juristischen Berufs fehle. Die vom Beschwerdeführer angegriffene Textpassage mache deutlich, dass die Bezeichnung als „Völkerrechtlerin“ korrekt sei.