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Badbesucher, die sich danebenbenehmen

Chefredakteur: Eine handwerklich schlechte Leistung der Redaktion

Eine Regionalzeitung berichtet online über „unschöne Szenen zum Ende der Badesaison“ in einem im Verbreitungsgebiet der Zeitung gelegenen Schwimmbad. Zum Beitrag gestellt ist ein großes Foto. Es zeigt zwei Mädchen und eine Frau, die an einem Flohmarktstand im Freibad stehen. In der Bildunterschirift werden die drei mit vollem Namen genannt. Die Zeitung zitiert den Vorsitzenden des veranstaltenden Fördervereins. Der habe von unschönen Szenen vor Ort gesprochen und dabei größere Gruppen mit unterschiedlichem Migrationshintergrund als Ursache genannt. Mehrere Personen hätten das Schwimmbecken in Straßenkleidung genutzt. Darauf angesprochen, seien die Fördervereinsmitglieder teilweise als Nazis beschimpft worden. In einem anderen Fall habe eine stark alkoholisierte Gruppe das Becken abends nicht verlassen wollen. Sie hätten „ihr großes Geschäft“ in den Duschen hinterlassen. Die Mehrheit der Besucher benehme sich rücksichtsvoll. Gleichwohl sei es angesichts extremer Fälle schwieriger, ehrenamtliche Helfer bei der Stange zu halten. Der Beschwerdeführer in diesem Fall kritisiert, dass die Zeitung ihren Beitrag mit einem Foto bebildert habe, dass seine 13jährige Tochter und deren Freundin zeige. Das Foto von Minderjährigen sei – so der Beschwerdeführer – nur mit der Einwilligung der Eltern zulässig. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Beschwerde für berechtigt. Es handele sich um eine handwerklich schlechte Leistung der Redaktion. Diese werde sich bei dem Beschwerdeführer entschuldigen. Der Beitrag sei mittlerweile aus dem Online-Angebot entfernt worden.