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Suizid-Gefahr: Wecken alle 15 Minuten

JVA versucht, die Selbsttötung eines Gefangenen zu vermeiden

Eine überregionale Zeitung berichtet unter der Überschrift „Brutale Fürsorge“ über den ehemaligen Finanzmanager Thomas Middelhoff. Dieser war wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt worden. Im Beitrag geht es um die Frage, ob Middelhoff im Gefängnis schlecht behandelt worden sei. Die Unterzeile lautet: „Weil die Behörden einen Suizid befürchteten, ließen sie Thomas Middelhoff alle 15 Minuten wecken. Nun ist er krank.“ Der Autor beleuchtet die Autoimmun-Erkrankung von Middelhoff und ihre möglichen Gründe. Im Text steht die folgende Passage: „Es ist weder bewiesen noch auszuschließen, dass der Krankheitsverlauf mit langem Schlafentzug zusammenhängt. Über 28 Tage wurde Middelhoff wegen angeblicher Suizidgefahr alle 15 Minuten geweckt. Über 672 Stunden.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert die Kausalität in der Unterzeile des Beitrages. Im Text werde klar, dass die Autoren diese Kausalität gar nicht belegen können. Obwohl der Verdacht des systematischen Schlafentzugs erhoben werde, hätten sich die Autoren nicht die Mühe gemacht, die genauen Umstände der in der JVA Essen praktizierten Suizidprävention zu recherchieren. Sie verwiesen auf einen Zeitungsartikel von 2014 und zitierten eine allgemeine Aussage des JVA-Leiters. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist die Vorwürfe zurück. Der Artikel sei im Wirtschaftssteil erschienen, in der Online-Ausgabe ohne Unterzeile. Die Aussagen über Thomas Middelhoff hätten als Grundlage den mitgeteilten Inhalt der Krankenakte, Gespräche mit Bediensteten der JVA sowie allgemeine journalistische Recherchen. Der entscheidende Satz „Weil die Behörden einen Suizid befürchteten, ließen sie Thomas Middelhoff alle 15 Minuten wecken“ sei in sich abgeschlossen. Er stehe in keiner Beziehung zum folgenden Satz: „Nun ist er krank.“ Der Autor berichtet, der Richter, der Middelhoff verurteilte, habe noch am Urteilstag von Suizidgefahr gesprochen. Das sei dem Leiter der JVA ohne Konsultation eines Arztes mitgeteilt worden. Ein von der JVA hinzugezogener Arzt habe beim Punkt Suizid-Gefahr ein „Nein“ vermerkt. Für die JVA habe dennoch Suizidgefahr bestanden. Daraus habe das regelmäßige Wecken resultiert.