Entscheidungen finden

Aufzählung verletzt nicht Sorgfaltspflicht

AfD-Fraktion beschwert sich über ausgebliebene Einladung

Eine Berliner Zeitung kündigt online eine selbst organsierte Diskussionsveranstaltung an. Das Motto: „Wer macht die beste Politik für Tempelhof-Schöneberg?“ Angesichts des Superwahljahres wollten die Friedrich-Naumann-Stiftung und die Zeitung auf Entscheidungen in den Bezirken eingehen. Zur Veranstaltung eingeladen waren Spitzenvertreter der Parteien. Genannt werden die Eingeladenen von CDU, SPD, Linkspartei, FDP und Grünen. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Fraktionsvorsitzende der AfD in der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg. Er sieht in der öffentlichen Ankündigung eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und Irreführung der Leser. Die AfD – sie stellt die viertstärkste Fraktion in dem Regionalparlament – sei nicht eingeladen worden. Die Rechtsabteilung des Verlages weist darauf hin, dass es sich bei der fraglichen Diskussionsrunde nicht um eine Veranstaltung der Zeitung gehandelt habe. Veranstalter sei die Friedrich-Naumann-Stiftung gewesen. Die Zeitung sei lediglich als Medienpartner beteiligt gewesen. Als solcher habe die Zeitung keinen Einfluss auf die Teilnehmerliste genommen. Eine Pflicht zur Einladung eines Vertreters der AfD-Fraktion sei ohnehin nicht gegeben.