„Unfassbarer Tat ein Gesicht gegeben“
Boulevardzeitung berichtet identifizierbar über den Münchner Amoklauf
Der Amoklauf eines Deutsch-Iraners in München ist Thema in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Die Redaktion zeigt in einer Opfergalerie fünf gepixelte und vier kaum verfremdete Fotos der Tatopfer. Deren Namen kürzt die Zeitung in den meisten Fällen ab. Sie erzählt die Geschichten der Getöteten und schildert die Umstände ihres Todes. Ein Beschwerdeführer kritisiert eine Verletzung des Pressekodex. Durch die Veröffentlichung der Bilder sei der Opferschutz missachtet worden. Die Betroffenen seien kaum unkenntlich gemacht worden. Der Justiziar der Zeitung bezeichnet den Amoklauf von München als einen der schlimmsten in der deutschen Nachkriegsgeschichte. An der Tat und an dem Täter, aber auch an der Identität der Opfer, habe ein außergewöhnliches Informationsinteresse bestanden. Die Zeitung – so der Justiziar – habe sich an alle Regeln gehalten, die vom Pressekodex vorgegeben seien. Er zitiert den verantwortlichen Ressortleiter. Dieser teile mit, dass sich die Redaktion dazu entschlossen habe, der unfassbaren Tat ein Gesicht zu geben. Dies sei dadurch geschehen, dass man nicht nur den Täter gezeigt habe, sondern auch die jungen Leute, die der psychisch gestörte Täter umgebracht habe. Im vorliegenden Fall sei das Informationsinteresse der Öffentlichkeit so ausgeprägt gewesen, dass der Persönlichkeitsschutz der Abgebildeten in den Hintergrund habe treten müssen. Hinzukomme, dass die Angehörigen einiger Opfer bewusst die Öffentlichkeit gesucht hätten. Der Vater eines der Ermordeten habe sogar Reporter der Zeitung zu sich nach Hause eingeladen und mit ihnen gesprochen.