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Schleichwerbung aus Versehen

Das wöchentliche Magazin einer großen Tageszeitung kündigt auf dem Titelblatt einen Artikel im Innenteil an, in dem eine Autorin schildert, warum ihr Kind stärker an ihr als am Vater hängt. Das ganzseitige Titelblattfoto zeigt eine Frau beim Streicheln eines Kinderkopfes. Gut zu sehen ist dabei ein Ring am Mittelfinger der Frau. Im Innenteil steht auf der Seite vor dem Artikel eine ganzseitige Anzeige für Schmuck. Die Beschwerdeführerin vermutet Schleichwerbung. Der gezeigte Ring sei ohne jeden Sinn und ohne Bezug zum Artikel sehr prominent auf dem Titelbild zu sehen. Dabei handele es sich wohl um einen Ring aus jener Schmuckserie, für die in dem Heft Werbung gemacht werde. Die Zeitung bestätigt, dass der gezeigte Schmuck von der werbetreibenden Firma stamme (auch wenn es sich nicht genau um das beworbene Modell handele).