„Massive Beleidigungen“ beim Turn-Training
Landestrainer weist schwere Vorwürfe über seinen Anwalt zurück
„Turnen unter Tränen“ titelt eine Regionalzeitung. Im Bericht geht es um die Kritik von Eltern an einem namentlich genannten Trainer am Landesleistungszentrum für Geräteturnen der Frauen. In dem Artikel kommt vor allem der Vater einer 12-jährigen und einer 17-jährigen Turnerin am Landesleistungszentrum ausführlich zu Wort. Dieser wirft dem Trainer unter anderem Willkür im Umgang mit den Kindern vor. Im Training würden diese schikaniert und erniedrigt. Fast bei jedem Training – so der Vater weiter - seien Tränen geflossen. Die Zeitung zitiert auch zwei Mütter von Turnerinnen, die von ähnlichen Erfahrungen berichten. Der Trainer habe auf ein Gesprächsangebot der Redaktion nicht reagiert. Er ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Er lässt sich von einem Anwalt vertreten. Dieser stellt fest, die im Artikel wiedergegebenen Äußerungen seien nicht nur inhaltlich falsch, sondern verletzten auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Zeitung greife den guten Ruf seines Mandanten als Trainer an. Der im Bericht zitierte Vater einer Turnerin sei bereits wegen mehrerer unwahrer Behauptungen strafbewehrt abgemahnt worden. Der Anwalt stellt fest, die Behauptung, sein Mandant habe auf ein Gesprächsangebot der Redaktion nicht reagiert, sei nachweislich falsch. Er sei von dem Magazin vor der Veröffentlichung des Artikels nicht kontaktiert worden. Auch sein Foto sei ohne Zustimmung veröffentlicht worden. Die Rechtsvertretung der Zeitung berichtet, der bearbeitende Redakteur habe den Arbeitgeber des Trainers vor dem Erscheinen des Artikels kontaktiert und um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen den Trainer gebeten. Dies habe der Arbeitgeber abgelehnt. Die Rechtsvertretung erklärt weiter, die Berichterstattung basiere auf den Aussagen eines Vaters und zweier Mütter, deren Töchter im Landesleistungszentrum trainierten. Sie bestätigten ihre Erklärungen nach wie vor. Die Missstände im Landesturnzentrum würden also aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet. Eine persönliche Motivation eines einzelnen, womöglich enttäuschten Sportlervaters könne ausgeschlossen werden. Abschließend stellt die Rechtsvertretung der Zeitung fest, dass die Berichterstattung sachlich richtig sei. Ein schwerwiegender Missstand sei aufgedeckt worden. Das berechtigte öffentliche Interesse an der investigativen Berichterstattung sei hoch. Angesichts der herausgehobenen öffentlichen Position des Trainers sei die Berichterstattung mit Namensnennung und Foto zulässig.