Entscheidungen finden

Erste Strophe der Hymne ist nicht verboten

Ein Imbiss-Besitzer in Köln hebt den Arm zum Hitler-Gruß

Unter der Überschrift „Nazi-Eklat in der Kölner City“ berichtet eine Boulevardzeitung online über einen Imbiss-Besitzer, aus dessen Musikanlage die erste Strophe des Deutschlandliedes dröhne, die zwar nicht verboten, aber verpönt sei. Er selbst – Michele A. - singe lauthals mit und hebe den rechten Arm zum Hitler-Gruß. Zum Artikel ist ein Video gestellt. Darin heißt es abweichend vom Text im Beitrag: „Aus der Musikanlage dröhnt die verbotene erste Strophe des Deutschlandliedes.“ Ein Leser der Zeitung wirft dieser vor, mit der Passage von der verbotenen ersten Strophe stachle sie zu genau dem auf, was nur Stunden später geschehen sei: Ein Anschlag auf den im Video gezeigten Imbiss. Im Übrigen: Die erste Strophe des Deutschlandliedes sei nicht verboten. Der Chefredakteur der Zeitung weist darauf hin, dass schon am Beginn des kritisierten Beitrages unmissverständlich stehe, dass die erste Strophe des Deutschlandliedes „zwar nicht verboten, aber verpönt ist“. Gerade in der aktuellen Zeit, in der braun-tumbe Deutschtümelei wieder salonfähig zu werden scheine, sei es publizistisch geboten, darauf hinzuweisen, dass nur „die dritte Strophe des ´Liedes der Deutschen´ von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn (…) die Nationalhymne für das Deutsche Volk ist“, wie es der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1991 in einem Brief an Bundeskanzler Helmut Kohl formuliert habe. Aus der Sicht des Chefredakteurs scheine es allenfalls eine Petitesse zu sein, dass der Erzähler im Video die erste Strophe als „verboten“ bezeichne. „Verboten“ oder „verpönt“ – das sei eher eine Frage der Meinung bzw. Bewertung.