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Eine Anzeige, die am falschen Platz steht

Werbung für Produkt gegen Erektionsprobleme im Bericht über Vergewaltiger

„Berliner Polizei sucht mit Video und Foto nach diesem Mann“ – so lautet die Überschrift zu einem Beitrag über die Fahndung nach einem mutmaßlichen Serienvergewaltiger in der Online-Version eines Nachrichtenmagazins. Im Beitrag befindet sich eine Anzeige für ein Produkt gegen Erektionsprobleme mit dem Titel „Ohne Viagra Erektionsprobleme lösen“ und dem Text „Jeder Mann kann 2.5 Stunden im Bett aushalten.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert die nach seiner Meinung geschmacklose Werbeanzeige innerhalb des Artikels. Die Verbindung einer Gewalttat mit der Werbung für erektionssteigernde Präparate sei frauenverachtend und gewaltverherrlichend. Die Rechtsvertretung des Magazins spricht selbst von einem sehr ärgerlichen Zusammentreffen von Text und Anzeige, das die Redaktion aufrichtig bedauere. Es handele sich um einen peinlichen und rufschädigenden Vorgang, den jede Redaktion normalerweise zu vermeiden trachte. Dennoch weist das Magazin den Vorwurf zurück, mit der Veröffentlichung gegen presseethische Grundsätze verstoßen zu haben. Werbung und Text seien selbstverständlich nicht wissentlich in Verbindung gebracht worden. Ein Mitarbeiter, der so etwas machen würde, hätte mit schwerwiegenden Konsequenzen zu rechnen. Es habe sich vielmehr um einen schlimmen Zufall gehandelt.