Thesen sprengen Grenzen der Meinungsfreiheit
Rezension eines Buches des Psychologen Gerard van den Aardweg
Eine katholische Zeitung berichtet online über ein Buch des niederländischen Psychologen Gerard van den Aardweg, der der „vom Zeitgeist unhinterfragten These“ entgegentrete, Homosexualität sei eine bloße Spielart der Natur. Wer sachlich über diesen Mythos diskutieren wolle, werde von den “Epigonen der Sexualrevolution 1968“ der Homophobie bezichtigt, schreibt die Autorin. Van den Aardweg stelle sich deren „Wunschdenken“ auf der Grundlage nüchterner Wissenschaft entgegen. Wissenschaftliche Belege für eine genetische Veranlagung gebe es nicht, wesentliche Ursachen seien psychologischer Natur und gingen auf Umweltfaktoren zurück. Ein Homosexueller bleibe „der egozentrische Teenager der Vergangenheit“, zitiert die Verfasserin des Artikels den Buchautor. Sie zitiert weiter van den Aardweg, der der Kirche eine „beunruhigende Naivität“ vorwirft, wenn sie sich der gleichgeschlechtlichen Ehe öffne. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit der gleichgeschlechtlichen Elternschaft als „einer modernen Form der Kindesmisshandlung“. Die Autorin bewertet die Thesen des Buchs folgendermaßen: „Van den Aardweg belegt die von ihm angeführten Fakten mit Verweisen auf internationale Studien. Der Autor trägt mit seiner Arbeit zu einer wichtigen Aufklärung über eine oftmals geleugnete Realität bei. Empfohlen sei die Lektüre nicht nur allgemein interessierten Lesern, sondern insbesondere auch Kirchenvertretern, die einen Überblick über aktuelle wissenschaftliche Belege für eine Ablehnung kirchlicher Segnungen suchen.“ Eine Leserin der Zeitung sieht mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Der Text stütze sich auf die Behauptung, dass Homosexualität und Pädophilie in einem direkten Zusammenhang zueinander stünden. Es werde außerdem die Behauptung aufgestellt, dass Homosexualität nichts weiter sei als eine gefährliche Ideologie, die für persönliches und gesellschaftliches Leid verantwortlich sei und in ihre Schranken gewiesen werden müsse. Der von der Zeitung veröffentlichte Text sei eindeutig menschenverachtender und homophober Natur. Der Chefredakteur der Zeitung erläutert, entscheidend zum Verständnis der Gattung Buchbesprechung sei, dass die Autorin des Beitrags größtenteils Inhalte des Buches referiere. Die am Ende ausgesprochene Lektüreempfehlung beinhalte nicht zwangsläufig eine Identifikation mit jeder Zeile des Buches. Er halte die Vorwürfe für unbegründet. Die Beschwerdeführerin möge mit dem Inhalt des Buches, wie und soweit der im Artikel referiert werde, nicht einverstanden sein. Ein Verstoß gegen die vom Pressekodex geschützte Wahrhaftigkeit, Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot liege aber schwerlich vor. Insgesamt müsse die Schlussfolgerung der Beschwerdeführerin, es handele sich um einen Text menschenverachtender und homophober Natur, als unbegründet zurückgewiesen werden.