„Versetzung“ und „Abordnung“ verwechselt
Redaktion berichtet ungenau über Schulkonflikt und holt keine Stellungnahme der kritisierten Schulleiterin ein
Das Onlineportal einer großen Mediengruppe veröffentlicht eine Artikelserie über Vorgänge an einer Grundschule. Dort hatten Eltern einen Lehrermangel und „unüberbrückbare Differenzen mit der Schulleitung“ beklagt. Einmal hielten Eltern und Kinder sogar eine Demonstration ab. Die Redaktion zitiert Vorwürfe von Eltern, wonach mehrere Lehrkräfte aus Unzufriedenheit über die namentlich nicht genannte Schulleitung an andere Schulen gewechselt seien oder dies vorhätten. Ein Vater berichtete: „Wir hatten viele Wechsel in der Klassenleitung, teilweise zusammengelegte Klassen und nur formal einer erfüllte Stundentafel.“ Schließlich, so berichtet das Portal weiter, sei die Schulleiterin nach Angaben der Bezirksregierung „auf eigenen Wunsch“ mit der Leitung einer anderen Schule betraut worden. „Die Eltern berichten, dass eine Lehrerin ihren Versetzungsantrag wieder zurückgenommen habe, als sie vom Wechsel der Schulleiterin erfuhr.“ Beschwerdeführerin ist die ehemalige Schulleiterin. Die Berichterstattung sei lückenhaft recherchiert, grob unvollständig und enthalte nur pauschale Vorwürfe. Welches konkrete Fehlverhalten ihr vorgeworfen werde und ob diese Vorwürfe berechtigt seien, könnten die Leserinnen und Leser nicht nachvollziehen. Dass eine Lehrerin wegen des Weggangs der Leiterin ihren Versetzungsantrag wieder zurückgezogen habe, sei schlicht unwahr. Diese Lehrerin stamme von einer anderen Schule und sei an die betreffende Grundschule nur vorübergehend abgeordnet gewesen. Die Abordnung sei regulär ausgelaufen, was zu einer Rückkehr an ihre ursprüngliche Schule geführt habe. Trotzdem habe sie entschieden, noch einige Stunden an der Grundschule zu unterrichten. Sie habe also keine Versetzung beantragt und auch nicht wegen des Weggangs der Schulleiterin beschlossen zu bleiben. Außerdem kritisiert die Beschwerdeführerin, dass sie keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten habe. Lediglich im Vorjahr habe die Redaktion zu einem damaligen Artikel bei ihr angefragt, nicht aber zu den aktuellen Entwicklungen. Die Mediengruppe entgegnet, sie habe Angaben der Bezirksregierung über den Schulleitungswechsel in wörtlicher Rede wiedergegeben.