„Pächter ignoriert Verbot von Stadt“ ist keine Ehrverletzung
Zeitung hat Streit zwischen Ladenbesitzer und Stadtverwaltung korrekt dargestellt
Eine Tageszeitung berichtet über einen Rechtsstreit zwischen einer Stadtverwaltung und dem Pächter eines Geschäfts. Er habe in seinem Laden Ausstellungen und Kulturveranstaltungen stattfinden lassen. Da hier aber nur der Betrieb eines Geschäfts und einer Werkstatt erlaubt sei, habe die Stadt die weitere Nutzung untersagt. Vor dem Amtsgericht sei der Rechtsstreit schließlich beigelegt worden. Daraufhin habe der Pächter eine Re-Opening-Party mit Kunstwerken angekündigt. Im Gespräch mit der Zeitung habe er mitgeteilt, es handele sich um keine Ausstellung, sondern um einen Pop-Up-Store. Kurz vor der Feier habe die Stadt die Party und die Nutzung der Fläche für Ausstellungen untersagt - wegen fehlender Rettungswege. Der Pächter habe die Wiedereröffnung trotzdem gefeiert. Seine Begründung: Als Ladeninhaber dürfe er zum Tag der Eröffnung Kunden einladen. Ein Unterschied zwischen dem früheren und jetzigen Geschäft sei, dass früher die Künstler selbst ihre Werke verkauft und er nur den Ort dafür angeboten habe. Jetzt nehme er Provision. Auf Nachfrage der Zeitung erklärte die Stadt, dass eine reine Geschäftseröffnung nicht angezeigt werden müsse. In der Online-Fassung trägt der Bericht die Überschrift „Streit um Ladengeschäft geht weiter: Pächter ignoriert Verbot von Stadt". Der im Beitrag namentlich genannte Pächter beschwert sich darüber, dass die Überschrift den Eindruck erwecke, er verhalte sich gesetzeswidrig. Der genauere Zusammenhang sei erst hinter einer Paywall zu lesen gewesen. Die Behauptung, er habe ein Verbot der Stadt ignoriert, sei unwahr. Dies sei auch eine schwere Beschädigung seiner persönlichen Integrität, vor allem vor dem Hintergrund, dass er auch als selbständiger Berater und Autor tätig sei und ein tadelloser Ruf von entscheidender Bedeutung sei. Wahr sei vielmehr, dass er Recht und Ordnung stets in vollem Umfang achte. Nie seien gegen ihn Buß- oder Zwangsgelder verhängt worden, auch nicht nach der Re-Opening-Party. Der Chefredakteur kann die Beschwerde nicht nachvollziehen.