Eine Ehrverletzung wegen zerrissener Jeans?
„Da hat jemand die Modetrends der letzten 20 Jahre nicht mitbekommen“
Eine Lokalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Schulstart 2021“ eine Seite mit Fotos verschiedener Kita- und Kindergartengruppen. Auf einem der Fotos sind zwei Kinder zu sehen, die zerrissene Jeans tragen. Ein Leser der Zeitung sieht das Foto für die Eltern der Jungen als eine Ehrverletzung. Aus der Veröffentlichung gehe nicht hervor, ob die Eltern sich mit der Verbreitung des Fotos einverstanden erklärt hätten. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, Sonderseiten oder gar eine Sonderveröffentlichung von sogenannten ABC-Schützen an der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Schule gehörten seit Jahren zum Standardprogramm der Zeitung. Üblicherweise sorgten Fotografen der Zeitung für die Bilder. Corona-bedingt habe man in diesem Jahr auf eigene Fotos verzichtet und die Kitas gebeten, selbst Aufnahmen einzureichen. Laut Chefredakteur würden selbstverständlich nur Kinder fotografiert, deren Eltern ihre Einwilligung für Pressefotos bei der jeweiligen Einrichtung hinterlegt hätten. Nicht nachvollziehen könne er – der Chefredakteur – die Anmerkung des Beschwerdeführers, die Veröffentlichung eines Fotos mit Kindern, die zerrissene Jeans trügen, verstoße gegen presseethische Grundsätze. Vermutlich habe der Beschwerdeführer die Modetrends der vergangenen 20 Jahre nicht mitbekommen.