Freiheit zu leben und zu sterben
Nachrichtenmagazin zitiert aus einem Buch von Tilman Jens
Ein Nachrichtenmagazin berichtet unter der Überschrift „Verdammtes Erbe“ über das „lange Sterben“ des Journalisten Tilman Jens. Dieser war ein Sohn von Walter und Inge Jens und hat vor einiger Zeit Suizid begangen. Anlass des Artikels ist das gerade erschienene Buch „Die Freiheit zu leben – und zu sterben: Ein Bekenntnis“ von Tilman Jens. In der Rezension heißt es, es hätte eigentlich ein Buch über ein Leben mit Diabetes Typ 2 sein sollen, aber dann ein Buch über ein “gehetztes Leben“ geworden. Der Autor schreibt auch dies: „Das Leben eines Menschen, der nie das Gefühl hatte, zu genügen“. Ein Leser des Magazins sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.7, wonach bei der Berichterstattung über Selbsttötung Zurückhaltung geboten ist. Es werde eine konkrete Handlungsanleitung als bewährt geschildert. Er meint damit dieses Zitat: „…und wenn dann die Kräfte eines Tages nicht mehr reichen, in Dankbarkeit und mit Trotz aus dem Leben scheiden: Schlaftabletten, eine Flasche Wodka und eine übergestülpte Plastiktüte. Hemingway hat´s auf seine Weise vorgemacht. The party is over. Nach mir die Sintflut.“ Die Rechtsvertretung des Nachrichtenmagazins nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der Beschwerdeführer verkenne, dass es bei einem Nachruf auf einen führenden Intellektuellen und gleichzeitiger Buchbesprechung seiner Lebensabrechnung kaum denkbar sei, zurückhaltender zu berichten. Der Justiziar spricht von einem großen öffentlichen Informationsinteresse. Er stellt die rhetorische Frage: Solle man nicht mehr erfahren dürfen, wie Kleist, Hemingway oder auch Uwe Barschel aus dem Leben geschieden seien? Insgesamt – so der Justiziar abschließend – sei nicht nachzuvollziehen, wie anders hätte berichtet werden sollen.