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Verdacht eines Koppelungsgeschäfts entsteht

Zeitschrift berichtet ohne journalistische Distanz über Unternehmen

Ein Magazin, das sich unter anderem mit Wirtschaftsthemen befasst, berichtet über Haartransplantationen und Botox-Behandlungen bei Männern. Der Autor nennt eine Firma beim Namen und mit Adresse, bei der sich Männer „fachkundig“ beraten und behandeln lassen können. Es folgt ein Wortlaut-Interview mit der namentlich genannten Ärztin. In der gleichen Ausgabe informiert die Redaktion im Rahmen eines Selbstversuchs über die Möglichkeit, Konferenzen auf Schiffen einer bestimmten und namentlich genannten Linie auf der Kiel-Oslo-Route abzuhalten. Der Aufenthalt wird insgesamt positiv geschildert. Dabei geht es auch um die gastronomischen und sonstigen Angebote auf den Schiffen. Ein Leser der Zeitschrift kritisiert, dass die Artikel nicht als Werbung gekennzeichnet sind. Er hat den Verdacht, dass die Beiträge verdeckt gesponsert seien. Ein Herausgeber der Zeitschrift stellt fest, dass die journalistische Sorgfaltspflicht im Hause einen hohen Stellenwert habe. Die in der Beschwerde geäußerten Vorwürfe und Hinweise nehme man sehr ernst. Sollte bei einzelnen Artikeln der Eindruck entstanden sein, dass Werbung und redaktionelle Berichterstattung nicht sauber getrennt worden seien, bedauere man dies. Der Verlagsvertreter versichert, dass die Zeitschrift Beiträge mit werblichem Charakter künftig noch deutlicher kennzeichnen werde.