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Hartz IV-Empfänger in Einzelfällen kritisiert

Online-Ausgabe einer Zeitung befasst sich mit mehreren TV-Sendungen

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung befasst sich in mehreren Artikeln mit Beiträgen eines Privat-Senders, in denen es immer um „Hartz IV-Empfänger“ geht. Die Artikel dokumentieren und kommentieren die jeweiligen Sendungen. Ein Beispiel: „Es klingt wie blanker Hohn. Wie ein Schlag ins Gesicht eines jeden, der seine Steuern pünktlich zahlt. `Wofür soll ich denn arbeiten, es gibt genug Leute, die für mich das Geld verdienen. Ich bin froh, dass ich von der Steuer leben und das Leben genießen kann´, posaunt Hartz IV-Empfänger Dennis (34) zu Beginn einer Folge ´Armes Deutschland´ fröhlich hinaus, steckt sich eine Kippe an und grinst fröhlich in die Kamera.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert, diese hetze fortgesetzt gegen Menschen, die von Hartz IV-Leistungen abhängig seien, mit dem Ziel, diese Menschen generell als arbeitsscheu und unmotiviert darzustellen. Damit würden Vorurteile geschürt. Der Beschwerdeführer empfindet das als eine besonders niederträchtige und menschenverachtende Vorgehensweise. Diese Darstellung von Menschen sei diskriminierend, ehrverletzend, eine Verletzung der Menschenwürde und damit ein Verstoß gegen den Pressekodex. Er habe der Redaktion gegenüber seinen Standpunkt schriftlich dargelegt, aber keine Antwort erhalten. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist darauf hin, dass die Redaktion über TV-Sendungen berichtet habe. Mehrmals seien die Leser darauf hingewiesen worden, dass es sich bei der Veröffentlichung des Online-Portals um eine Zusammenfassung des Inhalts der TV-Sendungen handele. Für den Leser sei durch den jeweiligen Hinweis auf eine bestimmte Sendung und konkrete Einzelpersonen erkennbar, dass sich die Berichterstattung auf Einzelfälle beziehe. Eine Verallgemeinerung der beschriebenen Verhaltensweisen der konkreten Personen habe nicht stattgefunden.