Auto-Kennzeichen grundsätzlich verpixelt
Einer Lokalredaktion unterläuft ein Fehler, für den sie sich entschuldigt
Eine Regionalzeitung berichtet über einen Feuerwehreinsatz. Auf einem Feldweg sei ein Auto in Brand geraten. Die 47-jährige Fahrerin habe Rauch aus dem Motorraum aufsteigen sehen und in der Nähe arbeitende Bauern um Hilfe gebeten. Diese hätten den Brand gelöscht, bevor die Feuerwehr eingetroffen sei. Zum Bericht gestellt ist ein Foto, das den ausgebrannten Wagen zeigt. Sein Kennzeichen ist zu erkennen. Die Fahrerin ist in diesem Fall die Beschwerdeführerin. Von ihrem Wagen seien Fotos gemacht worden und trotz ihres ausdrücklichen Verbots abgedruckt worden. Wegen des lesbaren Kennzeichens sei das Auto für jeden, der sie kenne, mit ihr in Verbindung zu bringen. Die Frau nennt Polizisten und Feuerwehrleute als Zeugen, dass sie den Vertreter der Zeitung dringend gebeten habe, das Bild nicht abzudrucken. Später habe sie Kontakt mit der Redaktion aufgenommen. Dort sei ihr gesagt worden, dass die Daten von der Polizei stammten und somit abgedruckt werden könnten. Der Redakteur habe jedoch eingeräumt, dass es falsch gewesen sei, das Kennzeichen des ausgebrannten Wagens unverfremdet zu lassen. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass Auto-Kennzeichen grundsätzlich von der Redaktion verpixelt würden. In diesem Fall sei der Redaktion ein Fehler unterlaufen, den er ausdrücklich bedauere. Der Redaktionsleiter der Bezirksausgabe habe die Beschwerdeführerin kurz nach der Veröffentlichung um Entschuldigung gebeten.