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Datum des Urteils nicht korrekt wiedergegeben

Der „Alptraummann“ trat mit Lebensgefährtin im Fernsehen auf

Eine Regionalzeitung veröffentlicht gedruckt einen Artikel unter der Überschrift „Sie liebte einen Alptraummann“. In der Online-Version titelt die Redaktion: „TV-Doku ´Der Alptraummann´: Sven H. tötete seine Mutter – so geht es seiner Ex-Verlobten heute“. In beiden Veröffentlichungen geht es um die Geschichte einer Frau namens Julia Siefert-Winter. Diese lebte mit Sven H. In Hannover. Der hatte seine Mutter getötet und einbetoniert. In jener Zeit drehte das Paar mit Vox für die TV-Serie „Goodbye Deutschland“. Sven H. wurde 2018 zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Redaktion teilt in ihrem Bericht mit, der Mann streite die ihm vorgeworfene Tat bis heute ab. Besagter Sven H. Ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Er kritisiert Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Aussagen von Julia Siefert-Winter seien nicht überprüft worden und gingen weit über die zulässige Berichterstattung über ein Strafverfahren hinaus. Aus seiner Sicht berichte die Zeitung nicht korrekt. Der Geschäftsführer des Verlages nimmt zu der Beschwerde Stellung. Er weist die Vorwürfe fehlerhafter Berichterstattung als unbegründet zurück. Die Anmerkung von Sven H., die Berichterstattung lasse auf seinen vollen Namen schließen, sei nicht richtig. Er werde in der gesamten Berichterstattung namentlich ebenso wie visuell unkenntlich gemacht. Er sei aus der Berichterstattung heraus nicht identifizierbar. Ein Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Pressekodex liege also nicht vor. Die Redaktion habe einen Fehler gemacht: Die Verurteilung zu 13 Jahren Haft war nicht im November 2018, sondern im Juni 2019. Mit Ausnahme dieses Punktes sei auch nicht von einem Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Kodex auszugehen. Auch die übrigen Vorwürfe des Beschwerdeführers gegen die Zeitung werden vom Verlag als unbegründet zurückgewiesen.