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Anzeige und Text passen zusammen

Schlafstörungen im Text, Schlaf-Präparat wird daneben beworben

„Wie schenke ich meinem Gehirn gesunden Schlaf?“ titelt eine Programmzeitschrift. Im Beitrag geht es um Schlafstörungen. Dagegen werden Mittel mit dem Wirkstoff Doxylamin empfohlen. Der Berichterstattung beigestellt ist eine Anzeige für ein bestimmtes Präparat gegen Schlafstörungen, das den im Text empfohlenen Wirkstoff enthält. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung einen Fall von Schleichwerbung nach Ziffer 7 des Pressekodex. Der redaktionelle Beitrag animiere die Leser dazu, das auf der gleichen Seite beworbene Produkt zu kaufen. Artikel und Anzeige seien farblich aufeinander abgestimmt. Beide seien blau gekennzeichnet. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift weist darauf hin, dass die Anzeige durch Layout und den Hinweis „Anzeige“ klar als Werbung zu erkennen sei. Den Artikel habe die Redaktion unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit geschrieben. Dass im Umfeld eines Artikels zum Thema Schlafen für ein Medikament gegen Schlafstörungen geworben werde, sei nicht zu beanstanden. Es sei anerkannt – so meint die Rechtsabteilung – dass Werbekunden ihre Anzeigen bevorzugt in einem zu ihrem Produkt passenden Redaktionsumfeld schalteten. Layout von Artikel und Anzeige seien nicht identisch. Dass im vorliegenden Fall die Farbe blau verwendet wurde, sei kein Indiz für Schleichwerbung. Entsprechendes gelte für den Mond, der ein klassisches Symbol für Schlafthemen sei. Der redaktionelle Mond entspreche nicht dem Anzeigenmond. Dieser mache den redaktionellen Mond nicht zur Schleichwerbung.