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Zeitung berichtet über Neuerungen im Gebäudereinigungs-Handwerk

Eine Großstadtzeitung berichtet gedruckt und online unter der Überschrift „Hamburger Reinigungskräfte in Not: Nach Tarif-Kündigung werden Löhne gedrückt“ über die Kündigung des Rahmentarifvertrages durch den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. Weniger Urlaubstage, gestrichene Zuschläge, Arbeit auf Abruf: Diese Einbußen drohten rund 30.500 Hamburger Reinigungskräften. Ein Vertreter des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Er bezeichnet die Überschrift als skandalisierend und schlichtweg falsch. Die Verhandlungen berührten in keiner Weise den Lohntarifvertrag. Das heiße, die Löhne blieben absolut gleich und würden nicht „gedrückt“. Auch würden von der Zeitung falsche Behauptungen aufgestellt, indem einfach eine Pressemitteilung der IG Bau abgeschrieben worden sei. Die Arbeitgeberseite sei nicht einmal um eine Stellungnahme gebeten worden. Das widerspreche einem Mindermaß an objektiver Recherche. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Grund für die Veröffentlichung sei ein Fairness-Check unter 177 Hotels zur Bezahlung und Anstellung von Reinigungskräften in einem Hamburger Magazin gewesen. In dieser Umfrage seien Hamburger Hotels nach unterschiedlichen Kriterien befragt worden. Ein wichtiger Aspekt sei dabei gewesen, ob die Hotels ihre Reinigungskräfte selbst angestellt hätten oder sie über andere Firmen rekrutierten. Die Hotels mit eigenem Personal landeten in dem Check weiter oben, da sie meistens auch mehr zahlten. Die Autorin habe mehrere Hotels aus dem Ranking herausgesucht und diese dann nach den Bedingungen im Haus befragt. Die Arbeitgeberseite sei also entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers eingebunden gewesen. Der Chefredakteur kann keine Versäumnisse durch die Autorin feststellen.