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Couragierter Syrer hilft bedrängter Münchnerin

Leitung der Online-Redaktion räumt eine unglückliche Formulierung ein

Eine lokale Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Auszeichnung: Syrer verhindert Sex-Übergriff auf Münchnerin.“ Sie beschreibt, wie der couragierte Syrer Sleman M. einer 24-jährigen Frau hilft und Schlimmeres verhindert. Wörtlich heißt es über den Angriff eines anderen Syrers auf die Frau: „Als sie ihm die Auskunft gegeben hatte, gab ihr der Mann wieder via Programm (Übersetzungsprogramm auf dem Handy; d. Red.) zu verstehen, dass sie hübsch sei, er bedrängte sie und drückte sie gegen ein Treppengeländer. Dann versuchte er, sie zu küssen und berührte sie am Oberkörper – insgesamt 20 Minuten bedrängte der Syrer die Frau. Sleman M. beobachtete all das und schritt ein.“ Ein Leser der Zeitung übt Kritik an der Darstellung. Darin werde der Eindruck erweckt, Sleman M. habe 20 Minuten lang gewartet, bis er eingeschritten sei. Das wäre kein vorbildliches Verhalten. Es würde den Artikel und die in der Überschrift vermerkte Auszeichnung ad absurdum führen. Der Beschwerdeführer berichtet, er habe mehrmals versucht, seine Kritik im Kommentarfeld des Artikels zu veröffentlichen. Das sei jedoch nicht gelungen. Seine Kritik sei nicht veröffentlicht worden. Auch eine Korrektur habe die Redaktion nicht für nötig gehalten. Der Leiter der Online-Redaktion räumt ein, dass die kritisierte Textstelle etwas unglücklich formuliert sei. Mit Blick auf den Gesamtkontext bestehe jedoch kein Zweifel, dass das Verhalten von Sleman M. vorbildlich gewesen sei.