Entscheidungen finden

Fußballer gegen die Nennung seines Namens

In diesem Fall überwiegen die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen

Eine regionale Sportzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Kreisliga-Spieler aus Oberhausen klagt gegen Pottoriginale“. Es geht um einen Prozess vor dem Landgericht Köln. Ein Amateurfußballer hatte einen Regisseur wegen einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts verklagt. Der Filmschaffende hat den Spielerpass des Sportlers mit dessen Namen, Geburtsdatum und Foto auf einer Website zu einem Film veröffentlicht. Der Betroffene kritisiert die Nennung seines Namens in der Berichterstattung. Dieser sei nicht von öffentlichem Interesse. Außerdem habe die Zeitung falsch berichtet. Er spiele nicht für den von der Zeitung genannten Verein. Die Zeitung teilt mit, dass aus ihrer Sicht das Thema relevant für einen Bericht sei. In dem Beitrag würde lediglich der Nachname und nicht der komplette Name des Spielers genannt, um seine Identität nicht komplett preiszugeben. Man hätte die Geschichte auch aufgegriffen, wenn ein anderer Spieler gegen den im Revier bekannten Pottoriginale-Regisseur Gerrit Starczewski geklagt hätte. Die Gerichtsverhandlung sei zudem öffentlich beim Landgericht mit einem Aktenzeichen einsehbar. Bei der Berichterstattung habe die Klage und nicht der Nachname im Vordergrund gestanden. Dies könne man daran erkennen, dass weder in der Überschrift noch beim Posten in den sozialen Netzwerken der Nachname genutzt worden sei. Beim Anreißen des Themas habe die Redaktion regelmäßig von einem Amateurfußballer aus Oberhausen gesprochen. Der Verein – so die Redaktion abschließend – habe sich öffentlich auf Facebook von dem Spieler und dessen Verhalten distanziert. Zudem gebe es einen Spielerpass. Dieser belege, dass der Spieler dort im Club spielte bzw. Mitglied war.