Grabgestaltung löst Unverständnis aus
Zeitung berichtet über letzte Ruhestätte des Germanwings-Piloten
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Das Grab des Amok-Piloten“. Tags darauf folgt der Bericht unter der gleichen Überschrift in der gedruckten Ausgabe. Es geht dabei um das Grab von Andreas Lubitz, dem Co-Piloten des Germanwings-Flugzeuges, der im März 2015 die Maschine mit 150 Menschen an Bord in den französischen Alpen abstürzen ließ. Das Grab auf dem Friedhof der Stadt Montabaur im Westerwaldkreis wird im Detail beschrieben und mit Bild gezeigt. Die Aufschrift auf dem Grabstein wird zitiert. Sieben Beschwerden erreichen dazu den Presserat. Im Kern kritisieren die Beschwerdeführer Verstöße gegen die Ziffern 8 (Persönlichkeitsrechte) und 11 (Sensationsberichterstattung/Jugendschutz) des Pressekodex. Das Grab stehe im Fokus der Berichterstattung. Die persönliche Grabinschrift der Familie werde an die Öffentlichkeit gezerrt. Dies verletze die Gefühle der Angehörigen und sei nicht von öffentlichem Interesse gedeckt. Es sei ein Unterschied, ob ein Friedhofsbesucher das Grab sehe oder ob die Zeitung darüber im Detail berichte. Einer der Beschwerdeführer merkt an, dass das Grab schon geschändet worden sei. Die Rechtsabteilung der Zeitung beantragt, die Behandlung der Beschwerde auszusetzen. Zwei der Beschwerdeführer hätten eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Veröffentlichung des Grab-Fotos erwirkt. Die juristische Auseinandersetzung darüber sei noch im Gange. (Der Presserat kommt diesem Wunsch nach). Im Übrigen merkt die Rechtsabteilung an, dass es sich auch nach Auffassung des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat gehandelt habe, die in ihrer Art und Dimension einzigartig sei. Dass über das Geschehen umfassend und identifizierend berichtet werden könne, ohne gegen den Kodex zu verstoßen, habe der Presserat ebenfalls festgestellt. Der Verpflichtung, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren, sei die Zeitung nachgekommen. Sie zeige das Lubitz-Grab und bilde die Reaktionen von Angehörigen der Opfer und eines Luftfahrt-Anwalts ab. Diese kritisieren, dass das Grab besonders auffällig gestaltet sei. In den Grabstein sei eine Bergkulisse, vom Mond beschienen, eingearbeitet. Vor allem habe dieses Detail bei den Angehörigen der Opfer Verstörung und größtes Unverständnis ausgelöst.