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Schwerwiegend gegen Opferschutz verstoßen

Boulevardzeitung zeigt Fotos von verunglückten Flut-Opfern

Ganze Familie von Flut verschluckt“ titelt eine Boulevardzeitung online. Im Bericht geht es um eine Familie, deren Haus vom Hochwasser weggerissen und die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vermisst wurde. Die Redaktion zeigt Fotos der vermissten Kinder (16, sechs und fünf Jahre alt), die offensichtlich aus einem Fotoalbum stammen. Die Quelle des Bildes wird mit „privat“ angegeben. Die Zeitung veröffentlicht auch ein Foto des Hauses der Familie, das mit Hilfe einer Drohne wenige Stunden vor der Hochwasser-Katastrophe aufgenommen worden sei. Auf einem weiteren Foto ist zu sehen, wie die Eltern und eines der Kinder eine Torte anschneiden. Im Bildtext wird darauf hingewiesen, dass dieses Foto aus dem Jahr 2014 stamme, als das Paar geheiratet habe. Das Paar habe das Foto ins Internet gestellt. Ob ein Entscheidungsbefugter in die Veröffentlichung der Fotos eingewilligt habe, wird aus dem Beitrag nicht ersichtlich. Ein Leser der Zeitung sieht in der Verwendung der Fotos der Betroffenen einen Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.2, des Pressekodex. Die Rechtsabteilung des Verlages berichtet, die Fotos stammten aus Facebook, die dort von einer langjährigen Freundin der Mutter der Kinder eingestellt worden seien. Die Redaktion habe mündlich die Erlaubnis zur Bildveröffentlichung von einem nahen Verwandten der Betroffenen bekommen. Dieser habe gesagt, dass die Bilder ohnehin im Internet zu sehen seien. Die Autorin des Beitrages teilt mit, sie habe nach der Veröffentlichung Kontakt mit Familienangehörigen gehabt. Dabei seien keine Beschwerden geäußert worden.