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Weniger Fläche als befürchtet erforderlich

Magazin-Bericht: Negativ-Ansatz führt die Leserschaft in die Irre

Das Klimaschutzpaket der EU-Kommission ist Thema in der Online-Version eines Nachrichtenmagazins. Unter anderem heißt es: „Problem eins ist der Streit um Flächen für erneuerbare Energien. Um sich zu 100 Prozent mit Ökoenergie zu versorgen, so schätzen Experten, muss Europa 50mal so viele Flächen für Wind- und Solarparks ausweisen wie für konventionelle Kraftwerke. Laut dem Potsdamer Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung benötigt die EU knapp 100.000 Quadratkilometer für Ökostromanlagen. Das entspricht etwa der Größe Portugals.“ Ein Leser des Magazins trägt vor, in der genannten Veröffentlichung zum Flächenbedarf erneuerbarer Energien des Instituts für transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS) werde ausgeführt, dass eben keine 100.000 Quadratkilometer notwendig seien, um den Flächenbedarf erneuerbarer Energie zu decken. Dort heiße es unter anderem: „Wird in der Zukunft stärker auf andere Erzeugungsinfrastrukturen gesetzt, lässt sich der Flächenbedarf eines vollständig erneuerbaren Stromsystems reduzieren. Laut der Studie gibt es dafür drei geeignete Möglichkeiten, die einzeln oder auch in Kombination eingesetzt werden können: Offshore-Windkraft, große Solarparks und Solaranlagen auf Hausdächern. Jede dieser Technologien könnte den Flächenbedarf an Land auf etwa 48.000 Quadratkilometer – ein Prozent der Fläche Europas - und weniger begrenzen. Die Rechtsvertretung des Magazins gesteht dem Beschwerdeführer zu, dass die geschilderte Studie eine Ergänzung enthält, die den hypothetischen Fall abdeckt, dass nur noch Dachanlagen und Offshore-Windparks gebaut würden. Die Redaktion rechtfertigt die verkürzte Darstellung dessen, was die Studie als tatsächlich konservativ betrachtet notwendigen Platzbedarf ausweise, als zulässige Bewertung des Ergebnisses. Sie werde den Hinweis des Beschwerdeführers jedoch gerne aufnehmen und den kritisierten Satz entsprechend ändern.