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Vorwurf: Ereignisse falsch dargestellt

´Querdenken´-Demo mit 20.000 Teilnehmern läuft aus dem Ruder

Eine regionale Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „´Querdenken´-Demo eskaliert: 20.000 Teilnehmer: Massive Prügeleien mit Polizei“ über eine Corona-Demonstration in Kassel. Dem Artikel beigestellt ist ein Foto, auf dem ein am Boden liegender Fotograf zu sehen ist, der sich den Kopf hält. Bildunterschrift: „Ein Fotograf hält sich am Rande der ´Querdenken´-Demo in Kassel sein Gesicht, nachdem er von Antifa-Gegendemonstranten angegriffen wurde. Foto: AFP“. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Deutsche Presserat. Er sieht in der Bildunterschrift einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Der Autor schreibe, der Fotograf sei von „Antifa-Gegendemonstranten“ angegriffen worden. Dieser sei jedoch von einem Teilnehmer des verbotenen Demozuges attackiert worden, als er Tritte des Mannes in den Rücken von Gegendemonstranten dokumentierte. Der betroffene Journalist habe selbst bereits klargestellt, wie der Sachverhalt gewesen sei und die Zeitung darauf hingewiesen. Der Artikel sei aber bislang nicht korrigiert worden. Er gebe die Vorkommnisse grob falsch wieder. Die Zeitung hatte sich auf das Agenturprivileg berufen und dazu aus der von der Agentur mitgelieferten Information zitiert. Der Beschwerdeausschuss hatte das Vorliegen des Agenturprivilegs bejaht und beschlossen, dass vorliegende Verfahren gegen die Agentur einzuleiten. Die Agentur-Spitze nimmt zu der Beschwerde Stellung. Sie trägt vor, man habe versucht, den der Foto-Berichterstattung zugrunde liegenden Vorfall aufzuklären. Trotz aller Bemühungen sei der Ablauf nicht vollständig zu klären gewesen. Bis zum Ablauf einer gesetzten Frist lag eine Stellungnahme der Agentur zu der Beschwerde nicht vor.