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„Fataler Korpsgeist bei der Polizei“

Pöbelnden LKA-Mitarbeiter als „Depp mit Deutschlandhut“ bezeichnet

Eine überregionale Zeitung kommentiert online, der Fall eines LKA-Mitarbeiters auf einer Pegida-Demonstration in Dresden offenbare einen fatalen Korpsgeist bei der Polizei. Die Autorin spricht von einem Alarmsignal für ganz Deutschland. Der Kommentar beginnt mit den Sätzen: „Nein, es geht nicht nur um einen Deppen mit Deutschlandhut, leider. Es geht auch nicht mehr um ostdeutsche Befindlichkeiten“. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Formulierung „Depp mit Deutschlandhut“. Dies sei eine Verunglimpfung. Die Formulierung erfülle den Straftatbestand der Beleidigung, zumal es sich um eine konkrete Privatperson gehandelt habe, die so angegriffen worden sei. Die Rechtsvertretung der Zeitung erklärt, der Beschwerdeführer wende sich gegen ein indirektes Zitat, das im Rahmen eines Kommentars über den bekannt gewordenen Fall eines LKA-Mitarbeiters verwendet worden sei. Der habe am Rande einer Pegida-Demonstration gegen die Presse gehetzt und sei handgreiflich geworden. Die Autorin nenne den Mann nicht direkt einen „Depp“. Sie greife ein Idiom auf, dass die Presse für die besagte Person zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Kommentars ständig verwendet habe. Ganz Deutschland debattiere über die Rolle des pöbelnden LKA-Mitarbeiters, der sich mit seinem merkwürdig anmutenden Deutschlandhut in der Öffentlichkeit präsentiert und, bezahlt aus Steuergeldern, gegen die Pressefreiheit gepöbelt und Mitarbeiter der Presse aktiv behindert habe. Justiziariat und Redaktion sind der Ansicht, dass es im Rahmen eines Kommentars über ein solches Verhalten auch zulässig gewesen wäre, den Mann direkt als Deppen zu bezeichnen. Das sei aber hier nicht der Fall gewesen.