Interview beginnt mit Werbung für ein Auto
Zeitschrift verstößt eindeutig gegen das Trennungsgebot
Eine Programmzeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift „Der Zuschauer ist doch nicht dumm“ ein Interview mit einem Schauspieler. Die Redaktion leitet den Beitrag mit dem Hinweis ein, der Schauspieler komme gerade von einer Testfahrt mit einem neuen Skoda Superb zurück. Der Interviewte bekommt Gelegenheit, das Auto in den höchsten Tönen zu loben. Ein beigestelltes Foto zeigt den Schauspieler und den Interviewer. Beide stehen vor einem Modell des gepriesenen Autos. Eine Leserin der Zeitschrift sieht einen Fall von Schleichwerbung. Das Auto habe mit der eigentlichen Arbeit des Schauspielers nichts zu tun. Die Frage der Redaktion nach dem Auto sei völlig losgelöst vom ursprünglichen Thema des Interviews. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift weist darauf hin, dass das Interview am Rande einer Autoshow geführt worden sei. Der Schauspieler sei quasi mit dem Auto zum Interview gekommen, so dass die Frage nach dem Wagen eine spontane Reaktion auf die Gegebenheiten vor Ort gewesen sei. Der Kommentar des Interviewten zu dem Auto sei wörtlich wiedergegeben worden. Auf das, was im autorisierten Interview gesagt worden sei, habe die Redaktion keinen Einfluss. Auch sei die kritisierte Passage nicht werblichen Charakters.