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PR-Beitrag in „feierlicher“ Grundhaltung

Lesern wird der werbliche Charakter eines Interviews nicht verdeutlicht

Eine Zeitschrift für „Entertainment & Lifestyle“, die sich der „Lust am Leben“ verschrieben hat, veröffentlicht ein Interview mit dem Geschäftsführer eines Vergnügungsparks. Für ihn ist sein Arbeitsplatz zugleich „sein verlängertes Wohnzimmer“. Eine Leserin der Zeitschrift sieht in der Veröffentlichung einen PR-Beitrag. Ein Indiz für diese Annahme seien die durchweg positiven Fragen. Auch werde an keiner Stelle kritisch nachgefragt. Der Gesprächspartner weise auch plakativ auf den Sponsor eines seiner Fahrgeschäfte hin, einen russischen Gasversorger. Auf der letzten Seite des Interviews sei ein „Advertorial“ des Parks zu finden. Der Chefredakteur der Zeitschrift weist darauf hin, dass Anlass für das Interview das 40-jährige Bestehen des Vergnügungsparks gewesen sei. Daraus ergebe sich eine gewisse „feierliche“ positive Grundhaltung der Veröffentlichung. Der Artikel stamme nicht von einer PR-Agentur, sondern von der Website „Parkscout.de“. Diese werde als Quelle genannt. Dem Beitrag fehle es auch nicht an kritischer Distanz. Das belegten Hinweise auf zurückliegende Verkehrsbehinderungen im Umfeld des Parks und auf einen „Pleitegeier“. Am deutlichsten werde der redaktionelle Charakter des Beitrags jedoch dadurch, dass im Interview sachlich zutreffende Informationen angesprochen würden. Der Kern des Interviews beruhe auf Fakten.