Eltern ernähren Tochter „streng vegan“
Presserat hält die gewählte Überschrift für eine zulässige Zuspitzung
„Gericht verurteilt Eltern wegen veganer Ernährung der Tochter“ titelt ein Nachrichtenmagazin online. Im Beitrag heißt es, in Australien seien die Eltern eines Kleinkindes verurteilt worden, da sie ihre kleine Tochter „streng vegan“ ernährt hätten. Die Kleine habe mit 19 Monaten noch keine Zähne gehabt und nicht einmal fünf Kilogramm gewogen. Das Mädchen habe nur Obst, Haferflocken, Kartoffeln, Reis, Tofu, Brot, Erdnussbutter und Reismilch bekommen. Acht Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer berufen sich im Wesentlichen darauf, dass Überschrift bzw. Text irreführend und schlichtweg falsch seien. Durch den Artikel würden diffuse Ängste gegen vegane Ernährung geschürt. Der Artikel sei nicht bzw. schlecht recherchiert. Das Kind habe an Unterernährung gelitten. Dies sei kein Problem einer veganen Ernährung, sondern könne bei jeder Ernährungsform vorkommen. So gebe es zahlreiche Fälle von unterernährten omnivoren Kindern, bei denen Jugendämter und Gerichte einschreiten müssten. (Omnivor: Lateinisch Omnis für „alles“ und vorare für „fressen“ – vulgo also „Allesfresser“). Die Beschwerden beziehen sich auf vermeintliche Verstöße gegen acht Ziffern des Pressekodex. In der Vorprüfung wurden die Beschwerden auf Ziffer 2 des Kodex beschränkt (Journalistische Sorgfaltspflicht). Die Rechtsvertretung des Nachrichtenmagazins stellt fest, im Bericht über das Gerichtsurteil gehe es nicht um Nahrungsmangel, unter dem das Kind gelitten habe. Vielmehr habe es an den Folgen einer falschen, in diesem Fall streng veganen Ernährung mit einem Mangel an bestimmten Nährstoffen gelitten. Es sei allgemein anerkannt, dass eine rein vegane Ernährung gerade für Kinder im Prozess der körperlichen Entwicklung infolge der beschränkten Auswahl bestimmter Nährstoffquellen mit erheblichen Risiken behaftet sei. Das sei vor allem dann der Fall, wenn nicht sorgsam darauf geachtet werde, dass die Defizite einer unkontrollierten veganen Ernährung anderweitig kompensiert würden. Ohne dass dies durch Erwägungen zu presseethischer Sorgfalt veranlasst gewesen sei, habe die Redaktion die Überschrift geändert in „Gericht verurteilt Eltern wegen veganer Mangelernährung der Tochter“. Dies habe nur der Verdeutlichung des ohnehin schon Klaren gedient und dem Anliegen einer Reihe von Zuschriften von Lesern aus der Gemeinde der Veganer Rechnung getragen. Im Übrigen teilt die Rechtsvertretung mit, dass die Berichterstattung auf Agenturmeldungen zurückgehe. Damit gelte das Agenturprivileg. Das heißt, dass die Redaktionen sich auf die Korrektheit der Nachrichten aus diesen privilegierten Quellen verlassen können müssen.