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Heimtückisch Ermordete im Bild gezeigt

Café-Besitzerin in Duisburg hinterrücks von 30-jährigem erschossen

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht gedruckt und online einen Artikel unter der Überschrift „Das dunkle Geheimnis des Kopfschuss-Killers“. Es geht dabei um die Ermittlungen gegen einen 30jährigen Mann wegen Mordes an einer 46jährigen Cafébesitzerin in Duisburg. Die Zeitung veröffentlicht ein Bild des Mannes und nennt ihn „Constantin S.“ Sie zeigt auch ein Foto der Ermordeten. Eine Leserin der Zeitung kritisiert die Verletzung des Persönlichkeitsschutzes des Verdächtigen durch die Veröffentlichung des Fotos. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt Stellung. Die Redaktion halte in derartigen Fällen an der von ihr vertretenen Auffassung fest, dass die Öffentlichkeit bei spektakulären Straftaten ein besonderes Interesse daran habe, von den Medien umfassend, auch unter Einbeziehung von Einzelschicksalen und dann grundsätzlich personalisierend, informiert zu werden. Bei der Straftat in diesem Fall handele es sich um die wahllose und heimtückische Ermordung einer Mutter an ihrem Arbeitsplatz, die offenbar in keiner Verbindung zu dem Täter gestanden habe. Somit liege eine außergewöhnlich schwere oder auf ihre Art besondere Straftat im Sinne der Richtlinie 8.1 des Pressekodex vor. Das öffentliche Interesse überwiege in diesem Fall die schutzwürdigen Belange des Täters. Zudem sprächen im konkreten Fall auch die Intensivität des Tatverdachts, sowie die Schwere des Vorwurfs (heimtückischer Mord) dafür, in einer Gesamtabwägung die Belange des Verdächtigen hinter den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit zurücktreten zu lassen. Der Chefredakteur stellt sich auf den Standpunkt, dass auch die identifizierende Darstellung des Opfers gerechtfertigt sei. Das Foto zeigt das Opfer positiv und lebensbejahend bei der Ausübung seines Berufes als Café -Besitzerin.