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Ein Mann verdrückt im Jahr 250 Kilo Goldbären

Boulevardzeitung berichtet über den Job des Lebensmittelingenieurs

Eine Boulevardzeitung berichtet gedruckt und online über einen Lebensmittelingenieur. Der arbeitet bei einem namentlich genannten Hersteller als „Goldbären-Sommelier“ und muss nach eigenem Bekunden pro Jahr 250 Kilogramm Goldbären naschen. Die Firma feiert gerade das Jubiläum ihres hundertjährigen Bestehens. Der Beschwerdeführer sieht einen massiven Verstoß gegen die Ziffer 7 des Pressekodex (Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten). Die Zeitung zitiere wörtlich den Werbespruch der Firma. Der Name des Produkts werde in Großbuchstaben wiedergegeben und mehrfach genannt. Tüten mit dem Goldbärenlogo würden im Bild gezeigt. Einen Tag danach habe die Zeitung einen als „Anzeige“ gekennzeichneten Beitrag über die Firma veröffentlicht. Über einen Zusammenhang zwischen dem redaktionellen Beitrag und der darauffolgenden Anzeige könne nur spekuliert werden. Die Rechtsvertretung des Verlages sieht keinen presseethischen Verstoß. Es gehe hier um eine rein redaktionelle Berichterstattung und eben nicht um Werbung. Die Abbildung der Produkte des Herstellers diene in erster Linie dazu, der Leserschaft klarzumachen, wie umfangreich das Sortiment sei, dass der „Sommelier“ einer regelmäßigen Prüfung unterziehen müsse.