„Die Terror-Oma mit dem Kartoffelsack“
Angegriffene Frau ist auf den Fotos erkennbar dargestellt
Eine Großstadtzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Die Terror-Oma mit dem Kartoffelsack“. Darin ist die Rede von einer älteren Frau, die laut Generalbundesanwaltschaft Chefin einer Terror-Bande sein soll. Diese soll einen Umsturz in Deutschland und die Entführung des Bundesgesundheitsministers Lauterbach geplant haben. Die Frau sei verhaftet und zum BGH nach Karlsruhe geflogen worden. Zum Beitrag gestellt sind zwei Fotos der Frau, wie sie mit einer Kartoffel-Papiertüte aus dem Polizeihelikopter steigt bzw. von zwei Polizeibeamten eskortiert wird. Der Begriff „Terror-Oma“ wird einmal in der Schlagzeile und einmal im Beitrag verwendet. Zwei Tage später berichtet die Zeitung mit neuen Details über die Frau. Der Beschwerdeführer stört sich vor allem an der Bezeichnung der Frau als „Terror-Oma“. Und daran, dass dieser Begriff in Überschrift und Text gleich fünfmal verwendet wird. Er sieht die Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 13 (Unschuldsvermutung) verletzt.